Bike-Leasing
Einfach und preisgünstig zum neuen Dienstrad
Gesundheit fördern und Umwelt schonen
- Wer regelmäßig mit dem Bike zur Arbeit pendelt, stärkt sein Herz-Kreislauf- und Immunsystem. Zudem verbessert der Verzicht auf das Auto die persönliche CO2-Bilanz deutlich. Mit dem Bike pendeln ist also doppelt gut.
Steuern und Kosten sparen
- Sofern Sie über Ihren Arbeitgeber leasen, können die Kosten des Dienstrades oder Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer sowie reduzierter Lohnsteuer und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können inzwischen vom Dienstrad-Leasing profitieren.
Immer aktuellste E-Bikes oder Fahrräder
- Sie fahren immer die aktuellen Modelle mit der modernsten Technik. Sie haben die Auswahl aus einem großen Produktsortiment von sportlich bis bequem. Außerdem können Sie Ihr Leasing Fahrrad natürlich auch unbegrenzt privat nutzen.
So funktioniert Leasing
Lieblings-Bike aussuchen
Vertrag abschließen
Abholen und Spaß haben
Wir beraten Sie gerne, welches Bike zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt - und können attraktive Leasing-Konditionen vermitteln.
Die häufigsten Fragen zum Leasing
Erkundigen Sie sich zunächst nach den notwendigen Infos bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wählen Sie dann Ihr Wunschbike bei uns aus oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Mit Ihnen zusammen füllen wir anschließend schnell und einfach den Leasingvertrag aus – und leiten ihn an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers weiter. Sie brauchen nun nur noch den Vertragsprozess abzuwarten, bevor Sie sich Ihr Bike abholen können.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten für das Dienstrad teilen, sie können sie aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Werden die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber übernommen, ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungemein größer. Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad gewissermaßen zum Nulltarif.
Dank des z.B. bei EURORAD integrierten Rumdum-Schutzes fährt die Sicherheit immer mit. Jede Art von Schäden, Verschleißrepartur und Diebstahl sind komplett abgedeckt. Was bleibt, ist die pure Lust am Radfahren.
Als Arbeitnehmer wird Ihnen vor Ablauf des Leasing-Vertrags ein Angebot zum Kauf des Bikes oder E-Bikes unterbreitet. In der Regel handelt es sich hierbei um einen günstigen Gerbrauchtkaufpreis.
Die Adresse zum Portal deines Unternehmens teilt dir deine Personalabteilung bzw. ein:e Bevollmächtigte:r in deinem Unternehmen mit – oder du findest den Link im Intranet deines Unternehmens.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des Dienstfahrrads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt.
Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann Leasing-Rad sein.
Bitte beachte:
Für Leasing kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind.
Wenn es dein:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Ja. Für ein geleastes Fahrrad ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann dein:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Deine Raten und mögliche Ersparnis berechnest du ganz einfach mit Hilfe eines Leasing-Rechners, den du ganz einfach auf der jeweiligen Homepage der Leasingsgesellschaft findest.
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das Leasing zahlst. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das geleaste Bike – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die Vollkaskoversicherung (falls nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für deine Services (falls gebucht und nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen).
Dein:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Das sind aber nicht die tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des Dienstradleasings ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchtest du die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie deinem Einkommen, deiner Steuerklasse etc. ab.
Der Einzelleasingvertrag hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich ein Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit oder eine berufliche Auszeit zu nehmen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines Dienstrads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit dem geleasten Dienstrad passiert. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen.
Bitte gib das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn du das Kaufangebot nicht annimmst, wird das Rad innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei dir abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern.
Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch deine:n Händler:in abgewickelt.
Du erhältst nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg du das Fahrrad zurückgeben darfst.
Dies gilt nur für das Kaufangebot zum regulären Ende deines Leasingvertrages nach 36 Monaten.
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit dein Ersparnis vergrößern. Eine ausführliche Liste findest du im jeweiligen Leasing-Portals deines Unternehmens.
Wichtig:
- Das leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, musst du den:die Händler:in bitten, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen Vertrag aufgenommen werden!
Ja! Jedes Dienstrad ist von der jeweiligen Leasinggesellschaft geschützt.
Melde den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentiere den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend meldest du den Schaden direkt bei deiner Leasinggesellschaft über das Portal, per Mail oder telefonisch. Diese werden dann mit dir zusammen das weitere Vorgehen besprechen.